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Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Marktplatz 23
94575 Windorf
Marktplatz 23
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