Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dammkarstr. 3
82481 Mittenwald
Postfach 248
82478 Mittenwald