Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.
Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg
Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg
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Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.