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Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
Luitpoldstraße 51
96047 Bamberg
Luitpoldstraße 51
96050 Bamberg
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
Postfach 110323
96031 Bamberg
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.