Logo Bayernportal

Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Hemhofen

Gemeinde Hemhofen

Hausanschrift

Blumenstr. 36
91334 Hemhofen

Postanschrift

Blumenstr. 36

91334 Hemhofen

Telefon

+49 9195 9484-0

Webseite

www.hemhofen.de

Leistungsdetails

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 22.09.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie