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Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.

Für Sie zuständig

Stadt Cham - Ordnungsamt

Stadt Cham

Hausanschrift

Marktplatz 2
93413 Cham

Postanschrift

Postfach 1553

93405 Cham

Telefon

+49 9971 8579-0

Leistungsdetails

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 22.09.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie