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Marktordnung; Erlass

Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.

Für Sie zuständig

Stadt Erlangen - Abt. Märkte und Kirchweihen

Stadt Erlangen

Hausanschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen

Postanschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61

91052 Erlangen

Webseite

www.erlangen.de/

Leistungsdetails

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 21.09.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie