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Sie gehören zu einer Personengruppe, die nicht automatisch gesetzlich krankenversichert ist? Dann können Sie sich als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn Ihre Versicherungspflicht oder die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet und Sie keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben, werden Sie im Regelfall ein freiwilliges Mitglied Ihrer bisherigen Krankenkasse. Hierfür brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Ihre Krankenkasse wird Sie über die "automatische" Fortführung Ihrer Versicherung informieren. In diesem Fall spielt es auch keine Rolle, wie lange Sie davor bereits gesetzlich versichert waren.
Alternativ können Sie nach der Beendigung der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung auch zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied wechseln. In diesem Fall müssen Sie bei der gewählten Krankenkasse einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Außerdem benötigen Sie eine sogenannte Vorversicherungszeit. Das heißt, Sie müssen eine bestimmte Zeit lang bereits in der Vergangenheit gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet zum Beispiel, wenn
Ihre Familienversicherung endet unter anderem, weil Ihr privat versicherter Elternteil mehr verdient als Ihr gesetzlich versicherter Elternteil.
Wenn Sie bislang nicht gesetzlich versichert waren und die Voraussetzungen auf Sie zutreffen, können Sie einen freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Je nach Personengruppe müssen Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Außerdem gelten für Ihren Antrag gesetzliche Fristen. In den meisten Fällen gilt die Antragsfrist von 3 Monaten.
Freiwillig Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse die gleichen Leistungen wie Pflichtversicherte und können unter anderem Kinder kostenfrei mitversichern.
Ihre freiwillige Krankenversicherung können Sie beenden, indem Sie bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse
Sie können auf Antrag freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, wenn
Für die Begründung der Mitgliedschaft:
Je nach Spezialfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Für die Beitragsberechnung, wenn Sie nicht bei einem Arbeitgeber angestellt sind:
Für das Kündigen einer freiwilligen Krankenversicherung:
Den Antrag auf eine freiwillige Krankenversicherung können Sie per Post einreichen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online übermitteln.
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.
Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen Sie spätestens 3 Monaten nach
Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler müssen Sie die freiwillige Krankenversicherung innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Umzug nach Deutschland oder spätestens 3 Monate nach Ihrem letzten Bezug von Arbeitslosengeld II beantragen.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Ausschlaggebend ist dabei der Eingang Ihrer Kündigung bei der Krankenkasse. Ein Beispiel: Wenn Sie Ihre freiwillige Mitgliedschaft am 29. April per Post kündigen und die Kündigung am 2. Mai bei Ihrer Krankenkasse eingeht, endet Ihre Mitgliedschaft am 31. Juli.
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 bis 5 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.
Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.
Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.
Aus einer privaten Krankenversicherung können Sie in der Regel nicht in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Möglich ist lediglich der Wechsel in die gesetzliche Pflicht- oder Familienversicherung, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.