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Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)
Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)