Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Industriestr. 1
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1257
84347 Pfarrkirchen