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Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Postfach 1853
87688 Memmingen