Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Josef-Blau-Str. 17
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Grund- und Mittelschule Windischeschenbach
92670 Windischeschenbach
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Julius-Meister-Weg 4
92665 Altenstadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Bildstr. 5
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Pestalozzistr. 8
92648 Vohenstrauß
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Schulplatz 2
92712 Pirk
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
96220 Neustadt an der Waldnaab
Am Hohlweg 2
96220 Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
Felixallee 9
92660 Neustadt an der Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
Kapuzinerstr. 42
92665 Altenstadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Jahnstr. 15
92676 Eschenbach in der Oberpfalz
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Schulstr. 22
92655 Grafenwöhr
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Bildstr. 9
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Wollauer Str. 22
92690 Pressath
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
Hinterm Schloss 1
92648 Vohenstrauß
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Sägstraße 10
92729 Weiherhammer
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Jahnstr. 45
92676 Eschenbach in der Oberpfalz
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Josef-Blau-Str. 8
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Pestalozzistr. 7 und 10
92648 Vohenstrauß
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Der Unterhaltsverpflichtete kann durch einseitige Willenserklärung die gegenüber einem Abkömmling bestehende Unterhaltspflicht ihrem Inhalt nach bestätigen. Das formalisierte Bekenntnis zur Unterhaltspflicht verstärkt im Unterhaltsprozess die Rechtsstellung des unterhaltsberechtigten Kindes.
Daneben hat die Verpflichtungserklärung in ihrer beurkundeten Gestalt eine weitere wichtige Bedeutung: Wird in der Erklärung der Unterhalt auch beziffert übernommen (als Festbetrag oder dynamisiert als Prozentsatz des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts), so lässt sie sich durch Unterwerfung des Unterhaltsschuldners unter die sofortige Zwangsvollstreckung zu einem Unterhaltstitel ausbauen. Dadurch kann unter Umständen ein Unterhaltsverfahren vor dem Amtsgericht – Familiengericht – vermieden werden.
Zuständig für die öffentliche Beurkundung der Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings ist die Urkundsperson bei jedem Jugendamt im Bundesgebiet. Die Zuständigkeit der Notare, anderer Urkundspersonen oder sonstiger Stellen für öffentliche Beurkundungen bleibt hiervon unberührt.
Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.
Ein beschränkt Geschäftsfähiger kann eine Unterhaltsverpflichtung nicht in eigener rechtlicher Verantwortung übernehmen. Er bedarf hierzu der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Die Urkundsperson prüft bei der Vornahme der öffentlichen Beurkundung nicht, ob der vom Verpflichtungswilligen zugestandene Unterhalt angemessen ist.
Sie können einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie alleinerziehend sind und der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt.
Wir verwenden Cookies, um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten, Funktionen wie Videowiedergabe anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Wenn Sie auf "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Anwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.