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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Stadt Erbendorf

Standesamt, Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

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Bräugasse 4
92681 Erbendorf

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Postfach 1107
92677 Erbendorf