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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 6
87757 Kirchheim i.Schw.
Marktplatz 6
87757 Kirchheim i.Schw.