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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
und
14:00 Uhr - 17:45 Uhr
Wendelsteinstr. 7
85591 Vaterstetten
Postfach 1109
85587 Vaterstetten