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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
und
15:00 Uhr - 17:45 Uhr
Rosenauer Straße 12
96487 Dörfles-Esbach
Postfach 40
96487 Dörfles-Esbach