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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").
Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.
Ein Platz gegen Einsamkeit. Begegnungsbänke auf dem Friedhof laden in einem respektvollen und diskreten Rahmen ein, miteinander ins Gespräch zu kommen.
Der Wunsch nach Gesellschaft und Nähe begleitet uns alle. Doch manchmal ist es eine echte Herausforderung, diese Momente im Alltag zu finden. Das Gefühl der Einsamkeit begegnet uns vor allem in Stresssituationen, bei persönlichen Verlusten oder durch Veränderungen im gesellschaftlichen Leben.
Um dem entgegenzuwirken, hat die Stadt Erlangen eine Initiative ins Leben gerufen: die B(P)lauderbänke. Dabei handelt es sich um Begegnungsbänke auf dem Friedhof, die durch ihre freundliche blaue Farbe auffallen (Foto: Standesamt). Sie laden ein, Platz zu nehmen und miteinander ins Gespräch zu treten und Gedanken sowie Ideen auszutauschen. Sie setzen sich auf die Bank? Damit signalisieren Sie Anderen: "Setz dich gerne zu mir und sprich mich an. Ich bin offen für ein Gespräch und freue mich über Austausch." Die Begegnungsbänke stehen nicht nur Friedhofsbesucher*innen offen. Sie sind für alle Menschen da, die sich nach einem Gespräch sehnen oder einfach nur in Gesellschaft sein möchten. Die B(P)lauderbänke finden Sie im Grabfeld 51 und 54 auf dem Zentralfriedhof.
Der Friedhof als traditioneller Ort der Stille und des Gedenkens bietet mit den Bänken eine besondere Gelegenheit, in einem respektvollen und diskreten Rahmen miteinander ins Gespräch zu kommen. Gerade in Zeiten zunehmender Einsamkeit sind Orte wie diese von unschätzbarem Wert.
Seien Sie Teil der Veränderung – setzen Sie sich!
Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs kann in Ausnahmefällen beantragt werden.