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Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Schlossergasse 1
87700 Memmingen
Postfach 18 53
87688 Memmingen