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Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.

Stadt Erlangen

Schulverwaltungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
09:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
09:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die telefonische Erreichbarkeit ist ab 8:00 Uhr sichergestellt.

Hausanschrift

Michael-Vogel-Straße 1d
91052 Erlangen

Postanschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen