Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.
Josef-Blau-Str. 17
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Grund- und Mittelschule Windischeschenbach
92670 Windischeschenbach
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Julius-Meister-Weg 4
92665 Altenstadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Bildstr. 5
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Pestalozzistr. 8
92648 Vohenstrauß
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Schulplatz 2
92712 Pirk
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
96220 Neustadt an der Waldnaab
Am Hohlweg 2
96220 Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
Felixallee 9
92660 Neustadt an der Waldnaab
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
Kapuzinerstr. 42
92665 Altenstadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Jahnstr. 15
92676 Eschenbach in der Oberpfalz
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Schulstr. 22
92655 Grafenwöhr
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Bildstr. 9
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Wollauer Str. 22
92690 Pressath
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
Hinterm Schloss 1
92648 Vohenstrauß
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Sägstraße 10
92729 Weiherhammer
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Jahnstr. 45
92676 Eschenbach in der Oberpfalz
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Josef-Blau-Str. 8
92660 Neustadt an der Waldnaab
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Pestalozzistr. 7 und 10
92648 Vohenstrauß
Zacharias-Frank-Straße 14
92660 Neustadt an der Waldnaab
Nimmt eine Schulpflichtige oder ein Schulpflichtiger ohne berechtigten Grund am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen nicht teil, so kann die Schule bei der Kreisverwaltungsbehörde die Durchführung des Schulzwangs beantragen. Die Kreisverwaltungsbehörde kann durch ihre Beauftragten die Schulpflichtige oder den Schulpflichtigen der Schule zwangsweise zuführen.
Zur Durchführung des Schulzwangs dürfen die Beauftragten der Kreisverwaltungsbehörde Wohnungen, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum betreten und unmittelbaren Zwang ausüben. Wird der Schulpflicht nicht nachgekommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße sowohl gegen die Schülerin oder den Schüler als auch gegen die Erziehungsberechtigten oder den Ausbildungsbetrieb geahndet werden kann.
Näheres zur Schulpflicht und ihrer Durchsetzung regeln insbesondere die Art. 35 ff. und 118 ff. des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) (siehe "Rechtsgrundlagen").
Wir verwenden Cookies, um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten, Funktionen wie Videowiedergabe anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Wir geben keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Wenn Sie auf "Alle akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Anwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz.