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Flurneuordnung; Informationen

Bei einer Flurneuordnung werden Flächen sinnvoll neu geordnet, neu vermessen und besser erschlossen. Ziel ist es, die Landwirtschaft zu stärken und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.

Für Sie zuständig

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Leistungsdetails

Die Flurneuordnung ist ein Instrument, um die heimische Kulturlandschaft nachhaltig zu entwickeln. Damit sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten und ausgebaut, die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) geschützt und der notwendige Ausbau bzw. die Ertüchtigung der Infrastruktur unterstützt werden. Mit der Bodenordnung können auch die ökonomischen und ökologischen Interessen der Kulturlandschaft in Einklang gebracht werden.

Die Ämter für Ländliche Entwicklung bieten fachliche, organisatorische, rechtliche und finanzielle Hilfestellung. Damit können eine flächendeckende Neuordnung des Grundbesitzes, die Durchführung von Bau- und Gestaltungsmaßnahmen, die Verkehrserschließung und Verbesserung der Infrastruktur, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Maßnahmen für Freizeit und Erholung sowie Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landespflege umgesetzt werden. Die Flurneuordnung stärkt die Wirtschaftskraft und verbessert die Struktur des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum.

Zur Durchführung einer Flurneuordnung ist die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Dazu stellen Gemeinden oder Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Flurneuordnung gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind.

  • Dorferneuerung; Informationen

    Die Dorferneuerung verbessert die Lebens-, Wohn-, und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum. Damit wird die Standort- und Lebensqualität der Dörfer im ländlichen Raum nachhaltig gestärkt.

  • Ländliche Entwicklung; Informationen

    Ziel der Ländl. Entwicklung in Bayern ist die nachhaltige und eigenständige Entwicklung des ländlichen Raums. Hier werden die Instrumente Integrierte Ländl. Entwicklung, Gemeindeentwicklung, Dorferneuerung, Flurneuordnung oder ländlicher Straßen- und Wegebau eingesetzt.

Stand: 10.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus