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Baugebiet; Informationen zur Erschließung

Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.

Große Kreisstadt Germering

Öffnungszeiten

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Allgemein

http://www.germering.de

Hausanschrift

Rathausplatz 1
82110 Germering

Postanschrift

Postfach 1540
82102 Germering