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Studierende können eine Beurlaubung vom Studium beantragen.
Residenzstr. 8
91522 Ansbach
Postfach 1963
91510 Ansbach
Friedrich-Streib-Str. 2
96450 Coburg
Postfach 1652
96406 Coburg
Alfons-Goppel-Platz 1
95028 Hof
Postfach 3368
95003 Hof
Bahnhofstr. 61
87435 Kempten (Allgäu)
Postfach 1680
87406 Kempten (Allgäu)
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
Lothstr. 34
80335 München
Lothstr. 34
80335 München
Wileystraße 1
89231 Neu-Ulm
Postfach 1744
89207 Neu-Ulm
Am Hofgarten 4
85354 Freising
85350 Freising
Bernd-Eichinger-Platz 1
80333 München
Bernd-Eichinger-Platz 1
80333 München
Veilhofstraße 34
90489 Nürnberg
Veilhofstr. 34
90489 Nürnberg
Arcisstr. 12
80333 München
Arcisstr. 12
80333 München
Hofstallstr. 6-8
97070 Würzburg
Hofstallstr. 6-8
97070 Würzburg
Kaiser-Wilhelm-Ring 23
92224 Amberg
Postfach 1462
92204 Amberg
Seybothstraße 2
93053 Regensburg
Postfach 120327
93025 Regensburg
Würzburger Str. 45
63743 Aschaffenburg
Würzburger Str. 45
63743 Aschaffenburg
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
Dieter-Görlitz-Platz 1
94469 Deggendorf
Postfach 1320
94453 Deggendorf
Esplanade 10
85049 Ingolstadt
Postfach 210454
85019 Ingolstadt
Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg
Postfach 210320
90121 Nürnberg
Hochschulstr. 1
83024 Rosenheim
Hochschulstr. 1
83024 Rosenheim
Münzstr. 12
97070 Würzburg
Münzstr. 12
97070 Würzburg
Arcisstr. 21
80333 München
80290 München
Ulmenstraße 52i
90443 Nürnberg
Ulmenstraße 52i
90443 Nürnberg
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
86135 Augsburg
Kapuzinerstr. 16
96047 Bamberg
Kapuzinerstr. 16
96045 Bamberg
Universitätsstr. 30
95447 Bayreuth
95440 Bayreuth
Schloßplatz 4
91054 Erlangen
Postfach 3520
91023 Erlangen
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Innstr. 41
94032 Passau
https://www.uni-passau.de/universitaet/kontakt/
94030 Passau
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg
93040 Regensburg
Sanderring 2
97070 Würzburg
Sanderring 2
97070 Würzburg
Baierbrunner Straße 28
81379 München
Baierbrunner Straße 28
81379 München
Ostenstraße 26
85072 Eichstätt
85071 Eichstätt
Es gibt Lebenssituationen und Gründe, bei denen Sie vorübergehend nicht studieren können oder wollen. Hier kann eine Beurlaubung vom Studium sinnvoll sein. Diese müssen Sie beantragen.
Die Zeit der Beurlaubung sollte zwei Semester nicht übersteigen. Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.
Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit in der Regel
Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite Ihrer Hochschule oder direkt im Studierendensekretariat.
Es können ggf. Unterlagen erforderlich sein, die geeignet sind, den Beurlaubungsgrund zu belegen.
Wenn Sie wichtige Gründe für die Beurlaubung haben, wenden Sie sich am besten zur Klärung in einem persönlichen Gespräch an die zuständige Stelle.
Sie müssen die Beurlaubung schriftlich bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder sie stehen Ihnen, je nach Angebot Ihrer Hochschule, zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Ein positiver Bescheid enthält in der Regel den Urlaubsgrund, die Dauer der Beurlaubung und das letzte Semester, zu dem Sie immatrikuliert waren.
Beachten Sie bei Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeiten, dass Sie die Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen selber beantragen müssen.
keine
Vor Beginn der Vorlesungszeit.
Bei Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen auch im laufenden Semester. Erkundigen Sie sich in diesem Fall nach den Bestimmungen Ihrer Hochschule.
Für das Urlaubssemester erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung. Aus Sicht der Sozialversicherung gelten Sie für die Dauer des Urlaubssemesters als Studierender. Dies gilt nicht, wenn Sie in dieser Zeit einer Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche nachgehen.
Für die Dauer des Urlaubssemesters können sich Auswirkungen auf finanzielle Förderungen wie BAföG oder Bildungskredite ergeben. Überprüfen Sie gegebenenfalls auch bei Ihrer Kindergeldstelle, ob Sie als Studierender auch während eines Urlaubssemesters Anspruch auf Kindergeld haben.