Logo Bayernportal
- kein Ort -

Studium; Beantragung einer Beurlaubung

Studierende können eine Beurlaubung vom Studium beantragen.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Staatliche Universitäten
Mehr zur Behörde
Stilisiertes Bild eines Hauses
Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technische Hochschulen
Mehr zur Behörde
Stilisiertes Bild eines Hauses
Staatliche Kunsthochschulen
Mehr zur Behörde
Stilisiertes Bild eines Hauses
Nichtstaatliche Fachhochschulen und Universitäten mit Fachhochschulstudiengängen (Auswahl)
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Es gibt Lebenssituationen und Gründe, bei denen Sie vorübergehend nicht studieren können oder wollen. Hier kann eine Beurlaubung vom Studium sinnvoll sein. Diese müssen Sie beantragen.

Die Zeit der Beurlaubung sollte zwei Semester nicht übersteigen. Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.

Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit in der Regel

  • an Lehrveranstaltungen teilnehmen,
  • Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und
  • Hochschuleinrichtungen nutzen.

  • Sie sind immatrikuliert.
  • Es liegt ein wichtiger Grund für die Beurlaubung vor. Gründe, die zur Genehmigung der Beurlaubung führen, sind vor allem:
    • Auslandsstudium
    • Krankheit
    • Pflege oder Versorgung eines Verwandten (Ehepartner oder Ehepartnerin, Verwandte in gerader Linie, Verschwägerte ersten Grades)
    • Schwangerschaft, Kindererziehung
    • Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient.

Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite Ihrer Hochschule oder direkt im Studierendensekretariat.

  • Informationen über die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Formularen der Hochschule.

    Es können ggf. Unterlagen erforderlich sein, die geeignet sind, den Beurlaubungsgrund zu belegen.

Wenn Sie wichtige Gründe für die Beurlaubung haben, wenden Sie sich am besten zur Klärung in einem persönlichen Gespräch an die zuständige Stelle.

Sie müssen die Beurlaubung schriftlich bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder sie stehen Ihnen, je nach Angebot Ihrer Hochschule, zum Download zur Verfügung.

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Ein positiver Bescheid enthält in der Regel den Urlaubsgrund, die Dauer der Beurlaubung und das letzte Semester, zu dem Sie immatrikuliert waren.

Beachten Sie bei Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeiten, dass Sie die Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen selber beantragen müssen.

keine

Vor Beginn der Vorlesungszeit.

Bei Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen auch im laufenden Semester. Erkundigen Sie sich in diesem Fall nach den Bestimmungen Ihrer Hochschule.

Für das Urlaubssemester erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung. Aus Sicht der Sozialversicherung gelten Sie für die Dauer des Urlaubssemesters als Studierender. Dies gilt nicht, wenn Sie in dieser Zeit einer Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche nachgehen.

Für die Dauer des Urlaubssemesters können sich Auswirkungen auf finanzielle Förderungen wie BAföG oder Bildungskredite ergeben. Überprüfen Sie gegebenenfalls auch bei Ihrer Kindergeldstelle, ob Sie als Studierender auch während eines Urlaubssemesters Anspruch auf Kindergeld haben.

Stand: 31.03.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst