Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie eine Urkunde eines bayerischen Gerichts oder Notars im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen. Die Echtheit der Urkunde kann durch die Erteilung einer Apostille bescheinigt werden.
Zugang zu Gerichtsverhandlungen ab 8:00 Uhr
Beglaubigung von Legalisationen und Apostillen nunmehr im Strafjustizzentrum, Gögginger Str. 101, 86199 Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
86142 Augsburg