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Mit dem Förderprogramm BioKlima unterstützt Bayern Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke.
Durch die Errichtung von Biomasseheizwerken soll ein Beitrag zur Umsetzung des Bayerischen Energieprogramms, des Bayerischen Aktionsprogramms Energie und zum Klimaschutz geleistet werden. Mit den geförderten Projekten sollen jährlich mindestens 5.000 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse nach Maßgabe der unten genannten Richtlinien.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern), die die Investition tätigen.
Zuwendungsfähige Kosten für Errichtung eines Biomasseheizwerkes:
Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen:
keine
keine
Nach Vorlage eines vollständigen Förderantrags ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von vier bis sechs Wochen bis zur Bewilligung zu rechnen.