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Private Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs müssen den Einsatz von Lehrkräften beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus anzeigen bzw. beantragen.
Hier können nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen eine Unterrichtstätigkeit anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung beantragen bzw. im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten stellen.
Die Anforderungen an die Ausbildung einer Lehrkraft an einer privaten Ersatzschule sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen (vgl. Rechtsgrundlagen).
Der Antrag oder die Anzeige kann elektronisch oder auf dem Postweg an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus übermittelt werden.
Nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen können das bereitgestellte Onlineformular verwenden (siehe unter "Online-Verfahren") um den Antrag oder die Anzeige online zu übermitten. Über das Online-Verfahren kann
Wenn Sie Ihren Antrag auf dem Postweg stellen möchten, senden Sie die erforderlichen Unterlagen bitte vollständig an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München