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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Stadt Erlangen

Abt. Kirchenaustritte

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 14:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Postanschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen