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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
14:00 Uhr - 17:30 UhrWir bitten um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Obinger Str. 7
83125 Eggstätt
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