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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Römerstr. 3
87490 Haldenwang
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87490 Haldenwang