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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
13:30 Uhr - 16:30 UhrDas Standesamt kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor per Mail unter standesamt@fuerth.de ein Termin erbeten und vereinbart wurde.
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