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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Gemeinde Neuenmarkt

SG 11: Standesamt, Gewerbeamt, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 18
95339 Neuenmarkt

Postanschrift

Hauptstr. 18
95339 Neuenmarkt