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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Stadt Langenzenn

Standesamt und Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn

Postanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn