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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Werner-von-Siemens-Str. 18a
86405 Meitingen
Postfach 1108
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