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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 UhrDonnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung von 16:30 - 18:00 Uhr möglich.
Hauptstr. 3
91443 Scheinfeld
Postfach 160
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