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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Markt Garmisch-Partenkirchen

Liegenschaftsverwaltung

Öffnungszeiten

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Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

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Postfach 1651
82456 Garmisch-Partenkirchen