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Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder genehmigen zu lassen.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen
Rathausplatz 1
91051 Erlangen
Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen
Rathausplatz 1
91051 Erlangen
Ein „Aquakulturbetrieb“ ist jeder Betrieb, der einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Zucht, Haltung oder Hälterung von Fischen nachgeht.
Unabhängig ob im Haupterwerb, Neben- oder Zuerwerb oder privat als Hobby brauchen
eine Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt.
Der Antrag auf Genehmigung muss folgende Angaben enthalten:
Für folgende Betriebe besteht lediglich eine Registrierungspflicht beim zuständigen Veterinäramt:
Für die Anzeige des Betriebes sind folgende Angaben zu machen:
Sie müssen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Erteilung einer Betriebsnummer mit dem Betriebstyp „Fischhalter“ zu beantragen. Fischhalter, die bereits eine 12-stellige Nummer besitzen, weil sie zum Beispiel gleichzeitig auch Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebes oder sonstige Tierhalter sind, müssen sich ebenfalls beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten melden und sich ergänzend den Betriebstyp „Fischhalter“ zuweisen lassen. Erst nach der Zuweisung dieser Betriebsnummer kann der Antrag auf Genehmigung bzw. Registrierung eingereicht werden.
Die Genehmigung und Registrierung einer Fischhaltung hat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit zu erfolgen.
Die Fischseuchenverordnung gilt nicht
Der Betrieb einer Aquakultur ohne behördliche Genehmigung oder ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.