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Gaststätten - Gestattung online beantragen

Sie können eine gaststättenrechtliche Gestattung für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe online beantragen.
Für Neustadt b.Coburg wurde kein Online-Verfahren gefunden.
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Folgende 705 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: