Logo Bayernportal

Wohnungsgeberbestätigung online einreichen

Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) können Sie den Ein- oder Auszug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) auch online bestätigen.

Online-Verfahren für Au i.d.Hallertau

LogoWappen Markt Au i. d. Hallertau
Weitere Informationen und zuständige Stelle
Folgende 864 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: