Sie können einen Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG für sonstige Wasserentnahmen (z. B. Bauwasserhaltung, Bewässerung, Brauchwasserversorgung) online beantragen
                    
                 
                
                
                    
                    
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