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Anzeige der sachkundigen Person nach § 14 Arzneimittelgesetz

Regierung von Oberbayern

Sie können die Anzeige von nachträglichen Änderungen und des Wechsels der sachkundigen Person online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern