Wenn Sie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel, Bienen oder Fische (keine Aquarienhaltung), Kameliden und Gehegewild im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. halten, dann müssen Sie diese beim Veterinäramt Neumarkt i.d.OPf. anmelden - unabhängig von der Anzahl der Tiere.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.