Wer landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (Pferde, Esel)
Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel
Kameliden, Gehegewild, sonstige Klauentiere halten will, hat diese unter Angabe der Betriebs- bzw. Registriernummer (AELF) beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.