Sie können eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen (gemäß § 45 Abs. 6 StVO) online beanragen. Ihr Antrag sollte Im Regelfall mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten vorliegen, bei umfangreicheren Maßnahmen mindestens sechs Wochen.
Zusätzlich erforderliche Unterlagen:
- RSA-Bescheinigung von der Verantwortlichen Person für die Verkehrssicherung
- auf den Einzelfall abgestimmter Verkehrszeichenplan/Regelplan
- vom zuständigen Träger der Straßenbaulast eine Erlaubnis/Gestattung zur Sondernutzung
- Lageplan aus dem die genaue Arbeitsstelle hervorgeht.
Die Rahmengebühr für eine verkehrsrechtliche Anordnung liegt zwischen 10,20 € und 767,00 €.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kelheim