Der Gesetzgeber hat nicht nur die Baudenkmäler selbst, sondern auch deren Umfeld unter Schutz gestellt. Alle Maßnahmen, die sich auf den Bestand oder das Erscheinungsbild eines Baudenkmals auswirken können, sind deshalb erlaubnispflichtig – dies gilt auch für die sonst genehmigungsfreie Installation von Solar- und Geothermieanlagen. Mit diesem Online-Verfahren können Sie den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 15 Bayer. Denkmalschutzgesetz (DSchG) - Erlaubnis für Solar- und Geothermieanlagen online stellen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Regensburg