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Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)

Über das DEMIS-Meldeportal können Meldungen gemäß IfSG online abgesetzt werden. Gemäß § 14 Abs. 8 IfSG haben zwischenzeitlich alle Meldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr.1/1a und Abs. 2 IfSG sowie Meldungen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG elektronisch zu erfolgen (siehe auch www.rki.de/demis).

Weitere Informationen und zuständige Stelle