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Online-Formular für meldepflichtige Krankheiten nach § 34 IfSG

Landratsamt Eichstätt

Nach § 34 Abs. 5 u. 6 IfSG hat die Einrichtung im o.g. Fall gegenüber dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben zu machen. Hierzu können Sie unser Online-Formular verwenden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Eichstätt