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Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und Wege

Landratsamt Ostallgäu

Sie können online einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen und Wege nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ostallgäu