Bestandsmeldung zur Erfüllung der Mitteilungspflicht für berufsbetreuende Personen nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BtOG. Der berufliche Betreuer teilt der Stammbehörde alle Änderungen im Bestand der von ihm geführten Betreuungen alle sechs Monate sowie alle Änderungen, die sich auf die Registrierung auswirken können, unverzüglich mit.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries