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Anzeige Freiverkäufliche Tierarzneimittel nach § 79 Abs. 1 TAMG

Landratsamt München

Das Landratsamt München ist zuständig für die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs im Landkreis München. Sie können vor Aufnahme der Tätigkeit den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln sowie alle Änderungen online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München